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   OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15   

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OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15 (https://dejure.org/2017,22937)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 (https://dejure.org/2017,22937)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 7 KS 7/15 (https://dejure.org/2017,22937)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Abfall; Abfalldeponie; Abwägung; Alternativenprüfung; Ausgleichsmaßnahme; Biotoptypenkartierung; Eingriffsregelung; Ersatzmaßnahme; Öffentlichkeitsbeteiligung; Planfeststellungsbeschluss; Regionalplan; Umweltverträglichkeitsprüfung; wasserrechtliche Erlaubnis; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Planfeststellungsbeschluss für die Deponie Haaßel in der Gemeinde Selsingen ist rechtswidrig und nicht vollziehbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Planfeststellungsbeschluss für die Deponie Haaßel in der Gemeinde Selsingen ist rechtswidrig und nicht vollziehbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2017, 1440
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (71)

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 10.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15
    Auch im Hinblick auf die Umweltverträglichkeitsprüfung müssen gemäß § 9 Abs. 1 UVPG nicht alle Unterlagen, die möglicherweise zur umfassenden Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Planung erforderlich sind, ausgelegt werden, sondern nur solche, die - aus der Sicht der potentiell Betroffenen - erforderlich sind, um den Betroffenen das Interesse an der Erhebung von Einwendungen bewusst zu machen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 08.06.1995 - 4 C 4.94 -, BVerwGE 98, 339; Urteil vom 28.04.2016 - 9 A 10.15 -, juris).

    So hat auch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 28.04.2016 - 9 A 10.15 -, a. a. O.) in dem Unterlassen einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung hinsichtlich eines - sogar erst im Klageverfahren, d. h. nach Ergehen des Planfeststellungsbeschlusses vorgelegten - wasserrechtlichen Fachbeitrags keinen absoluten Verfahrensfehler im Sinne von § 4 Abs. 1 UmwRG erblickt.

    Bei der Anwendung dieses Absatzes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21.01.2016, a. a. O.; vgl. auch Urteil vom 28.04.2016 - 9 A 10.15 -, a. a. O.) Folgendes zu beachten:.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und auch des erkennenden Senats ist zuletzt offen gelassen worden, ob eine anerkannte Umweltvereinigung sich auf das Fehlen einer Planrechtfertigung berufen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.11.2013 - 9 A 14.12 -, BVerwGE 148, 373; Urteile vom 28.04.2016 - 9 A 9.15 - sowie - 9 A 10.15 -, jeweils juris; Urteil des Senats vom 22.04.2016, a. a. O.; vgl. tendenziell bejahend: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2016 - 8 C 10674/15 -, juris).

    Letztere ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Klageverfahren gegen Planfeststellungsbeschlüsse für Fernstraßenvorhaben wiederholt einer Rechtmäßigkeitskontrolle unterzogen worden (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 28.04.2016 - 9 A 10.15 -, a. a. O.), wobei allerdings davon ausgegangen wird, dass Fehler des Linienbestimmungsverfahrens nur unter engen Voraussetzungen auf die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses durchschlagen können (BVerwG, Urteil vom 06.11.2013 - 9 A 14.12 -, a. a. O.).

    Es genügt, wenn sie vor dem Beginn der Ausführung der Planfeststellungsbehörde zur Billigung vorgelegt wird (BVerwG, Urteil vom 28.04.2016 - 9 A 10.15 -, a. a. O.).

    Der Tatbestand ist nur erfüllt, wenn das Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren einen Risikobereich übersteigt, der mit einem Verkehrsweg im Naturraum immer verbunden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 09.07.2008, a. a. O., vom 14.07.2011 - 9 A 12.10 -, BVerwGE 140, 149, und vom 28.04.2016 - 9 A 10.15 -, a. a. O.).

    Das Verschlechterungsverbot sowie das Verbesserungsgebot nach Maßgabe des Art. 4 WRRL sind nach der Klärung durch den Europäischen Gerichtshof (Urteil vom 01.07.2015, a. a. O.) nicht bloße Zielvorgaben für die Gewässerbewirtschaftung, sondern konkrete Zulassungsvoraussetzungen bei Einzelvorhaben (vgl. im Hinblick auf Oberflächengewässer: BVerwG, Urteil vom 28.04.2016 - 9 A 10.15 -, a. a. O.).

    Die festgestellten Fehler führen nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, weil die Mängel bei der Alternativenprüfung und der Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis die Gesamtkonzeption der Planung nicht durchgreifend infrage stellen und deshalb in einem ergänzenden Verfahren nach § 75 Abs. 1a VwVfG mit nachfolgender erneuter Sachentscheidung, die in einer Aufhebung, Änderung oder Bestätigung des Planfeststellungsbeschlusses bestehen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1996 - 4 C 19.95 -, BVerwGE 102, 358; Urteil vom 28.04.2016 - 9 A 10.15 -, a. a. O.), geheilt werden können.

  • BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15
    Solange eine Ausgleichsfläche noch auf den Eingriffsort zurückwirkt, ist sie nicht schon deshalb weniger geeignet, weil sie vom Eingriffsort weiter entfernt ist als andere potentielle Ausgleichsflächen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.07.2010 - 7 VR 2.10 -, NuR 2010, 646).

    Auch eine Entfernung von 15 km zwischen Eingriffsort und Ort der Ersatzmaßnahmen kann unbedenklich sein, wenn Kompensationsfläche und Eingriffsgebiet im gleichen Naturraum liegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.08.2004 - 9 A 1.03 -, NuR 2005, 96; Beschluss vom 07.07.2010, a. a. O.).

    Für die gerichtliche Kontrolle ist auch hier zu beachten, dass der Planfeststellungsbehörde bei der Bewertung der Kompensationswirkung eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zusteht (BVerwG, Beschluss vom 07.07.2010, a. a. O.; Urteil des Senats vom 22.04.2016, a. a. O.; Kerkmann/Koch in Schlacke, a. a. O., § 15 Rn. 21).

    Es fehlt auch nicht an dem erforderlichen räumlichen Bezug zwischen dem Eingriffsort und dem Ort der Ersatzvornahme (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 07.07.2010, a. a. O.), selbst wenn - was hier dahingestellt bleiben kann - die Entfernung zwischen ihnen wie vom Kläger angegeben etwa 30 km betragen sollte.

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15
    1075.04 -, BVerwGE 125, 116, und Urteil vom 18.03.2009, a. a. O.).

    Er ist auch nicht als eine Entscheidung auf einer ausschließlich vorgelagerten Planungsstufe anzusehen, welche ungeachtet einer ebenenspezifischen Problemabschichtung dem Individualschutzrechtsschutz zugänglich sein müsste (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 4 A 1075.04 -, a. a. O.).

    § 19 Abs. 1 WHG führt zu einer Zuständigkeits- und Verfahrenskonzentration, nicht zu einer Entscheidungskonzentration (BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 4 A 1075.04 -, a. a. O.; Zeitler in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, Wasserhaushaltsgesetz und Abwasserabgabengesetz, Stand: 01.05.2016, § 14 WHG (a. F.) Rn. 13 ff).

  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89

    Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15
    Dabei hat er erkannt, dass der Umstand, dass die Beigeladene ein privater Vorhabenträger ist, nichts daran ändert, dass die Planfeststellung prinzipiell als gemeinnützig zu beurteilen ist und für das Vorhaben das öffentliche Entsorgungsinteresse streiten muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.03.1990 - 7 C 21.89 -, BVerwGE 85, 44).

    Zum anderen ist von Bedeutung, ob und gegebenenfalls welche fachbezogenen Gründe gerade für den gewählten Standort im Unterschied zu in Betracht kommenden Alternativstandorten sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.03.1990 - 7 C 21.89 -, NVwZ 1990, 969).

    Allerdings stellt die fehlende Flächenverfügbarkeit an anderen Standorten nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 09.03.1990, a. a. O.) nicht per se ein unüberwindbares Zulassungshindernis dar, so dass es mit diesem Argument nicht gerechtfertigt werden kann, Standortalternativen von vornherein nicht in Erwägung zu ziehen.

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15
    An diesem gesetzlichen Erfordernis wird nach der Neufassung des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG, auf die nach den Grundsätzen des intertemporalen Rechts abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.2016 - 4 A 5.14 -, juris), nicht mehr festgehalten.

    Bei der Anwendung dieses Absatzes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21.01.2016, a. a. O.; vgl. auch Urteil vom 28.04.2016 - 9 A 10.15 -, a. a. O.) Folgendes zu beachten:.

    Er gehört auch nicht zu den in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 UmwRG normierten absoluten Verfahrensfehlern und ist nach Art und Schwere mit den in Nr. 1 und 2 genannten Fällen auch nicht vergleichbar im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b) UmwRG (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.2016, a. a. O.) Er ist ein sonstiger Fehler, der unbeachtlich ist, weil er die Entscheidung in der Sache offensichtlich nicht beeinflusst hat.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2016 - 8 C 10674/15

    Klage gegen die Erweiterung der Abfalldeponie Rechenbachtal erfolglos

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15
    Das ist nicht erst bei einer Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern wenn es vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 4 A 1001.04 -, NVwZ 2006, 1055; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2016 - 8 C 10674/15 -, juris; Urteil des Senats vom 22.04.2016 - 7 KS 27/15 -, juris).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und auch des erkennenden Senats ist zuletzt offen gelassen worden, ob eine anerkannte Umweltvereinigung sich auf das Fehlen einer Planrechtfertigung berufen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.11.2013 - 9 A 14.12 -, BVerwGE 148, 373; Urteile vom 28.04.2016 - 9 A 9.15 - sowie - 9 A 10.15 -, jeweils juris; Urteil des Senats vom 22.04.2016, a. a. O.; vgl. tendenziell bejahend: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2016 - 8 C 10674/15 -, juris).

    Der Verweis der Beigeladenen auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. April 2016 (8 C 10674/15, juris) überzeugt nicht.

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15
    Die in diesem Rahmen getroffenen, auf fachgutachtliche Stellungnahmen gestützten Annahmen der Planfeststellungsbehörde unterliegen gerichtlicher Prüfung nur dahin, ob sie im Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem Bewertungsverfahren beruhen, das sich als unzulängliches oder gar ungeeignetes Mittel erweist, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274, vom 12.08.2009 - 9 A 64.07 -, BVerwGE 134, 30, und vom 25.06.2014, a. a. O.).

    Nehmen sie insoweit einen nach aktuellem Erkenntnisstand fachwissenschaftlich vertretbaren Standpunkt ein, so ist dagegen rechtlich nichts zu erinnern (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.2008, a. a. O.).

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15
    Darauf, dass der Kläger bereits innerhalb der Einwendungsfrist im Verwaltungsverfahren - hier nach § 38 Abs. 1 Satz 1 KrWG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 VwVfG - Einwendungen erhoben hat, kommt es nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Oktober 2015 (C-137/14, juris) nicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.03.2017 - 7 C 17.15 -, juris; Urteile des Senats vom 26.08.2016 - 7 KS 41/13 -, juris, und vom 13.10.2016 - 7 KS 3/13 -, juris; vgl. nunmehr auch § 7 Abs. 4 UmwRG n. F.).

    In seinem Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 - [ECLI:EU:C:2015:683] - Rn. 54 ff. hat der Europäische Gerichtshof die tragenden Erwägungen seiner Altrip-Entscheidung bekräftigt (a.a.O. Rn. 62).

  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15
    Diese Maßstäbe gelten entsprechend für Bauvorhaben, die - wie hier - außerhalb des Straßenverkehrs durchgeführt werden, hinsichtlich ihrer betriebsbedingten und gleichermaßen auch hinsichtlich ihrer bau- oder anlagebedingten Auswirkungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.01.2014 - 9 A 4.13 -, BVerwGE 149, 31; Urteil des Senats vom 22.04.2016, a. a. O.).

    Wird etwa ein baubedingtes Tötungsrisiko durch Vermeidungsmaßnahmen bereits bis zur Schwelle des allgemeinen Lebensrisikos, dem die Individuen der jeweiligen Art ohnehin unterliegen, gesenkt, kann nach dem Maßstab praktischer Vernunft keine weitergehende artenschutzrechtliche Verantwortlichkeit bestehen (BVerwG, Urteil vom 08.01.2014, a. a. O.).

  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 23.10

    Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeitsprüfung; Kausalität; Ergebnisrelevanz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15
    Die Rechtsprechung hat bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des EuGH vom 7. November 2015 (BGBl. I S. 2069) auf von § 4 Abs. 1 UmwRG a.F. nicht erfasste Verfahrensfehler das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht und damit auch § 46 VwVfG angewendet (BVerwG, Urteil vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171Rn.

    Kausalität setzt die nach den Umständen des Falls bestehende konkrete Möglichkeit voraus, dass die angefochtene Entscheidung ohne den Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre; die bloß abstrakte Möglichkeit einer anderen Entscheidung genügt nicht (BVerwG, Urteil vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171Rn.

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einheitliches Planfeststellujngeverfahren bei

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2000 - 8 S 318/00

    Zulassung eines Windparks - Eingriff in Landschaft und Natur - Abwägung

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 12/15

    Abfalldeponie; gemeindliches Selbstgestaltungsrecht; Klagebefugnis; kommunales

  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

  • BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 43.04

    Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung; Ziel der Raumordnung;

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2015 - 7 MS 8/15

    Naturschutz; Raumordnung; Umweltvereinigung; Veränderungssperre; Zielabweichung

  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl;

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

  • BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Dimensionierung; Sonderquerschnitt;

  • BVerwG, 07.03.1997 - 4 C 10.96

    Autobahn A 94 bei Neuötting darf weitergebaut werden

  • BVerwG, 17.08.2004 - 9 A 1.03

    Kriterien für die Anordnung einer landschaftsschutzrechtlichen Ersatzmaßnahme

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 97/06

    Zuständigkeit für Straßenbauvorhaben nach dem Regionalprinzip;

  • EuGH, 01.07.2015 - C-461/13

    Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 27/15

    Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung Celle; Stickstoffdepositionen;

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht;

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12

    Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz;

  • BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 59.14

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
  • OVG Niedersachsen, 01.07.2015 - 4 LC 285/13

    Befreiung; Biotop; Eingriff; Grünlandumbruch; Moor; Moorstandort; Verbot;

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines

  • BVerwG, 10.01.2012 - 7 C 20.11

    Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erneut auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofs

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

  • OVG Niedersachsen, 13.10.2016 - 7 KS 3/13

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochspannungsfreileitung

  • BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09

    Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolglos

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2016 - 4 KN 93/14

    Acker; Biotop; Biotopschutz; Gestaltungsermessen; Puffer; schutzbedürftig;

  • BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 73.06

    Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung;

  • BVerwG, 18.10.1991 - 7 C 2.91

    Verhältnis zwischen Abfall- und Wasserrecht bei der Anordnung zur Beseitigung

  • BVerwG, 24.04.2009 - 9 B 10.09

    Fachplanungsrecht; Alternativlösungen; Trassenvarianten; Grobanalyse;

  • BVerwG, 27.02.2003 - 4 A 59.01

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Verbandsbeteiligung; Fristbestimmung;

  • BVerwG, 30.03.2017 - 7 C 17.15

    Anteil an geeignetem Material; Eigentum; Feuerfesteignung; Gemeinde; Gewinnen;

  • BVerwG, 23.06.2009 - 9 VR 1.09

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung; Aufhebung der Aussetzung;

  • BVerwG, 25.06.2007 - 4 BN 17.07

    Überprüfung einer bestandskräftigen Abweichungsentscheidung im Rahmen der

  • BVerwG, 23.10.2014 - 9 B 29.14

    Bundesfernstraße; Planrechtfertigung; Lärmschutzmaßnahme; nachträgliche

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2009 - 5 S 2348/08

    Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Bundesfernstraße - Erteilung einer

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2016 - 7 KS 41/13

    Dokumentationserfordernis; Eisenbahn; Fehlerfolg; Planfeststellung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - 10 D 47/10

    Errichtung von Windkraftanlagen als Windkonzentrationszonen; Normenkontrollantrag

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 19.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

  • BVerwG, 26.10.2005 - 9 A 33.04

    Klagen gegen Teilstück der B 178 n abgewiesen

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2005 - 8 LB 4072/01

    Eintragung eines Grundstücks in das "Naturschutzbuch" als "binsenreiche

  • EuGH, 11.09.2001 - C-67/99

    DER GERICHTSHOF STELLT EINEN VERSTOSS FRANKREICHS, DEUTSCHLANDS UND IRLANDS GEGEN

  • BVerwG, 29.01.2001 - 4 B 87.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2011 - 7 MS 72/11

    Sicherheitsabstand bei der Verlegung von Gasfernleitungen

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 7 KS 17/16

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer

    Darauf, dass der Kläger bereits innerhalb der Einwendungsfrist im Verwaltungsverfahren - hier nach § 38 Abs. 1 Satz 1 KrWG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 VwVfG - Einwendungen erhoben hat, kommt es nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Oktober 2015 (Az. C-137/14, juris) nicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.03.2017 - 7 C 17.15 -, juris; Urteil des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris; vgl. nunmehr auch § 7 Abs. 4 UmwRG n. F.).

    Sie finden ihre Grenzen dort, wo die Planfeststellungsbehörde durch ihre Verfahrensgestaltung eine im Gesetz nicht vorgesehene Bindung - mag diese auch weitgehend nur faktischer Natur sein - selbst eingeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.12.1986 - 4 C 13.85 -, juris; Urteil des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris).

    Diese Maßstäbe gelten entsprechend für Bauvorhaben, die - wie hier - außerhalb des Straßenverkehrs durchgeführt werden, hinsichtlich ihrer betriebsbedingten und gleichermaßen auch hinsichtlich ihrer bau- oder anlagebedingten Auswirkungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.01.2014 - 9 A 4.13 -, juris; Urteil des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris).

    In Bezug auf das Vermeidungsverbot ist zu beachten, dass dieses nicht etwa auf eine Reduktion des Vorhabens bis hin zu einer sogenannten Nullvariante zielt (vgl. Urteil des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris, m. w. N.).

    Im Rahmen der Eingriffsregelung stellt sich deshalb nicht die Frage, ob das Vorhaben an einem bestimmten Standort zulässig ist; dieser steht auf der Prüfstufe der Eingriffsregelung nicht mehr zur Disposition (vgl. zu § 8 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG a. F.: BVerwG, Urteil vom 07.03.1997 - 4 C 10.96 -, juris; Urteil des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris).

    Im Unterschied zur Ausgleichsmaßnahme erfordert die Ersatzmaßnahme "nur" einen gleichwertigen Ersatz der beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts und nicht eine gleichartige Kompensation (vgl. Urteil des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris).

    In Betracht kommen sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Sicherungsmaßnahmen (vgl. Urteil des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris; Guckelberger in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 2. Auflage 2016, § 15 Rn. 86).

    Folge wäre jedoch nicht, dass die Kompensationsmaßnahme entfiele oder das Vorhaben zunächst ohne sie verwirklicht werden könnte (vgl. Urteil des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris).

    Demgemäß ist es fachlich zulässig und auch üblich, mehrere Werte und Funktionen auf einer Fläche gebündelt zu kompensieren (vgl. Urteil des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris).

    Für eine Einschränkung des Prüfprogramms gibt das einschlägige Fachrecht (§§ 35 ff. KrWG i. V. m. §§ 72 ff. VwVfG) nichts her (vgl. Urteil des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris).

    Einem - wie hier - privaten Vorhabenträger mit nur beschränkt zur Verfügung stehenden Flächenangeboten kann jedoch keine unbegrenzte Standortsuche abverlangt werden (vgl. Urteil des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris).

    Allerdings stellt die fehlende Flächenverfügbarkeit an anderen Standorten nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht per se ein unüberwindbares Zulassungshindernis dar, so dass es mit diesem Argument nicht gerechtfertigt werden kann, Standortalternativen von vornherein nicht in Erwägung zu ziehen (vgl. Urteil des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris).

    Wie bereits dargelegt, darf der Umstand, dass ein privater Vorhabenträger über die Deponieflächen frei verfügen und somit das Eigentum Dritter (weitgehend) geschont werden kann, als Belang mit einigem Gewicht zu seinen Gunsten in die Abwägung eingestellt werden (vgl. Urteil des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Die Anforderungen an die Beschreibung und Bewertung der Wasserkörper ergeben sich für die Oberflächengewässer aus der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung - OGewV) vom 20. Juni 2016 und für das Grundwasser aus der Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV) vom 09. November 2010 (vgl. Urteil des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris).

    Eine Verschlechterung muss daher nicht ausgeschlossen, aber auch nicht sicher zu erwarten sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.02.2017 - 7 A 2.15 -, juris; Urteil des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris).

  • VG Köln, 24.11.2017 - 14 K 1282/15

    Klage des BUND gegen den Tagebau Hambach ohne Erfolg

    vgl. zu den Nachforderungen die von der Beigeladenen vorgelegten Stellungnahme der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 13.12.2005 u.a. in Bezug auf den Lebensraumtyp 9160 sowie auf die Arten Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr für den atlantischen Bereich;vgl. im Übrigen: Art. 1 der Entscheidung der Kommission vom 13.11.2007 - L 12/384 -, Amtsblatt der EU vom 15.1.2008; OVG Lüneburg, Urteil vom 4.7.2017 - 7 KS 7/15 -, juris, Rn. 142; VG Sigmaringen, Urteil vom 21.1.2016 - 2 K 505/14 -, juris, Rn. 137 ff, insbes.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28.4.2016 - 9 A 9.15 -, juris, Rn. 99 am Anfang, wonach die für die Identifizierung von FFH-Gebieten maßgeblichen Regelungen in Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anlage III Phase 1 FFH-RL auch für deren konkrete Abgrenzung gelten; auch OVG Lüneburg, Urteil vom 4.7.2017 - 7 KS 7/15 -, juris, Rn. 142 f.

    vgl. BayVGH, Urteil vom 19.2.2014 - 8 A 11.40040 -, juris, Rn. 819 f, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22.6.2015 - 4 B 59.14 -, juris, Rn. 12 ff.; BVerwG, Beschluss vom 14.4.2011 - 4 B 77.09 -, juris, Rn. 39, und Urteil vom 27.2.2003  - 4 A 59.01 -, juris, Rn. 23 und 25; OVG Lüneburg, Urteil vom 4.7.2017 - 7 KS 7/15 -, juris, Rn. 143.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Der Kläger ist zwar mit seinem auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses gerichteten Hauptantrag unterlegen, dieses Unterliegen ist aber als geringfügig anzusehen, weil die Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des angefochtenen Bescheids einer Aufhebung praktisch nahekommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2011 - 5 S 2100/11 - UPR 2012, 190, juris Rn. 67; BVerwG, Urteil vom 11.8.2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20, juris Rn. 175; Urteil vom 28.4.2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710, juris Rn. 182; NdsOVG, Urteil vom 4.7.2017 - 7 KS 7/15 - DVBl 2017, 1440, juris Rn. 262; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.8.2017 - 2 K 66/16 - juris Rn. 262).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 8 A 2971/17

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von

    18/5927, S. 10; Nds. OVG, Urteil vom 4. Juli 2017 - 7 KS 7/15 -, DVBl. 2017, 1440 = juris Rn. 102.
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2018 - 4 KN 368/15

    Amtsblatt; Auslegung; Deponie; Druckerzeugnis; Internet; Ministerialblatt;

    Ferner stellte der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 4. Juli 2017 (7 KS 7/15) fest, dass der Planfeststellungsbeschluss vom 28. Januar 2015 einschließlich der wasserrechtlichen Erlaubnis rechtswidrig und nicht vollziehbar ist, und wies die Klage im Übrigen ab.

    Daraufhin haben sowohl die Antragstellerin in diesem Verfahren als auch der Kläger im Verfahren 7 KS 7/15 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt, über die bislang noch nicht entschieden ist.

    Am 18. November 2015 hat die Antragstellerin einen Normenkontrollantrag gestellt, den sie wie folgt begründet: Die Zulässigkeit des Antrags folge daraus, dass ihr die Naturschutzgebietsverordnung im Rechtsmittelverfahren gegen das Urteil des 7. Senats vom 4. Juli 2017 (- 7 KS 7/15 -) entgegengehalten werde und möglicherweise in dem nach dem genannten Urteil durchzuführenden ergänzenden Verfahren nach § 75 Abs. 1 a VwVfG berücksichtigt werden müsse.

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15

    Abwägung; Baulärm; Betriebslärm; DIN 18005; DIN 4150; Erschütterungen;

    Die Mängel bei der Auslegungsbekanntmachung gehören nicht zu den in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 UmwRG normierten absoluten Verfahrensfehlern und sind nach Art und Schwere mit diesen auch nicht vergleichbar im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b) UmwRG (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.2016 - 4 A 5.14 -, juris; Urteil des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris).

    Das ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern wenn es vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.07.2018 - 9 B 49.16 -, juris; Urteil des Senats 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris).

    Diese beschränkt sich im Rahmen des Abwägungsgebots daher auf die Frage, ob die Verwaltungsbehörde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt hat und ob sie - auf der Grundlage des derart zutreffend ermittelten Abwägungsmaterials - die aufgezeigten Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.12.2016 - 4 A 4.15 -, juris, und vom 19.12.2017 - 7 A 7.17 -, juris; Urteile des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris, und vom 31.07.2018 - 7 KS 17/16 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2023 - 7 MS 49/22

    Pioritätsgrundsatz; städtebauliche Belange; Planfeststellung; vorläufiger

    Vor diesem Hintergrund ist es auszuschließen, dass allein aufgrund eines von der Antragstellerin geforderten Hinweises auch auf die von ihr in Bezug genommenen Unterlagen zusätzliche Erkenntnisse in dem Planfeststellungsverfahren gewonnen worden wären (vgl. so auch: Urteil des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris).

    Alternativen, die sich auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erweisen, können schon in einem früheren Verfahrensstadium oder auf vorangegangenen Planungsebenen ausgeschieden werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.10.2005 - 9 A 33.04 -, juris; Urteil des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris).

    Mit ihrem weiteren Vorbringen, ein Mangel der Kriterienauswahl ergebe sich daraus, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine Mindestfläche von 10 ha als Kriterium zugrunde gelegt werde, die in der Zulassung befindliche Deponie S. aber aufzeige, dass auch eine Gesamtfläche unter 10 ha mit einer Ablagerungsfläche von nur 5, 6 ha offenkundig wirtschaftlich betrieben werden könne, kann die Antragstellerin schon deshalb nicht durchdringen, weil die in Bezug genommene Deponie schon nach dem eigenen Vorbringen der Antragstellerin bisher noch nicht einmal bestandskräftig geplant ist, zudem allein der Umstand, dass diese - eine - Deponie mit einem geringeren Flächenbedarf (hinsichtlich der Ablagerungsfläche, vgl. dazu Urteil des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris) geplant wird, nicht zugleich den Nachweis führt, dass eine Mindestfläche von 10 ha als Kriterium bei anderen Vorhaben an anderen Standorten nicht tragfähig ist.

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2023 - 7 LB 19/21

    Abwägungsfehler; Abweichungen von RASt 06; erhebliche Beeinträchtigung;

    Diese beschränkt sich im Rahmen des Abwägungsgebots daher auf die Frage, ob die Verwaltungsbehörde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt hat und ob sie - auf der Grundlage des derart zutreffend ermittelten Abwägungsmaterials - die aufgezeigten Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.12.2016 - 4 A 4.15 -, juris, und vom 19.12.2017 - 7 A 7.17 -, juris; Urteile des Senats vom 04.07.2017 - 7 KS 7/15 -, juris, und vom 31.07.2018 - 7 KS 17/16 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2021 - 12 MS 97/21

    Genehmigung, immissionsschutzrechtliche; Windenergieanlage; Zielabweichung;

    αα) Es ist allerdings rechtlich möglich, dass ein noch nicht bestandskräftiger Zielabweichungsbescheid - hier also derjenige vom 10. Oktober 2019 - eine Tatbestandswirkung (vgl. Kment, in: Kment, ROG, 1. Aufl. 2019, § 6 Rn. 108) entfaltet, die seiner umfassenden, namentlich gerichtlichen, Inzidentkontrolle entgegensteht (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 4.7.2017 - 7 KS 7/15 -, DVBl. 2017, 1440 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn.

    Denn der Bescheid ist nicht bestandskräftig und die Annahme einer gleichwohl nur auf seine Wirksamkeit beschränkten Kontrolle in Verfahren über die Anfechtung der späteren Anlagengenehmigung (und mit diesen korrespondierenden Eilverfahren) müsste, um gerechtfertigt zu sein, dem Rechtstaatsprinzip und einer Rechtslage Rechnung tragen, wonach über die Zielabweichung in einem eigenen Verwaltungsverfahren entschieden werden soll, welches durch einen rechtsmittelfähigen Verwaltungsakt zum Abschluss gebracht wird (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 4.7.2017 - 7 KS 7/15 -, a. a. O., juris, Rnrn.

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 12/15

    Abfalldeponie; gemeindliches Selbstgestaltungsrecht; Klagebefugnis; kommunales

  • VGH Hessen, 31.05.2021 - 4 A 610/19

    Unzulässigkeit der Klage eines Umweltverbandes gegen eine

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 LB 148/20

    Beweisantrag, bedingter; Beweisantrag, unbedingter; Koordinierungsgebot;

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2024 - 1 KN 81/21

    Biotopschutz; Erforderlichkeit des Bebauungsplans; fachrechtliche Genehmigung;

  • VGH Hessen, 15.08.2019 - 4 B 1303/19

    Eilantrag eines Umweltverbandes gegen eine Zielabweichungsentscheidung vom

  • VG Düsseldorf, 22.10.2021 - 17 L 1475/21

    Teile des Osterholzer Waldes dürfen für Erweiterung der Halde Oetelshofen gerodet

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 7 KS 104/20

    Abwägung; Abwägungsentscheidung; Planfeststellung

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 7 KS 40/18

    Änderungsplan; Änderungsplanfeststellung; Anderungsplanfeststellungsbeschluss;

  • VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16

    Planfeststellungsbeschluss zum Gewässerausbau für Hafeninfrastrukturanlagen (sog.

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 10/15

    Abfall; Abfalldeponie; Abwägung; Abwasser; Abwasserbeseitigung;

  • VGH Bayern, 29.11.2019 - 8 A 18.40005

    Wasserrechtliche Planfeststellung für ein Hochwasserrückhaltebecken

  • VG Hannover, 04.11.2020 - 12 A 8256/17

    Absetzteich; Auflage; Fischteich; Isolierte Anfechtung; Kleingewässer;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2021 - 7 D 90/18
  • VGH Bayern, 29.11.2019 - 8 A 18.40003

    Wasserrechtliche Planfeststellung für ein Hochwasserrückhaltebecken

  • VG Düsseldorf, 22.10.2021 - 17 L 1720/21

    Teile des Osterholzer Waldes dürfen für Erweiterung der Halde Oetelshofen gerodet

  • VG Regensburg, 07.06.2018 - RO 2 K 15.2213

    Abwägungsgebot im Planfeststellungsverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2021 - 7 D 47/19

    Bedenken gegen die Ausweisung eines Kreisverkehrs in einem Bebauungsplans

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2015 - 7 MS 8/15

    Naturschutz; Raumordnung; Umweltvereinigung; Veränderungssperre; Zielabweichung

  • VG Neustadt, 19.06.2020 - 4 K 981/19

    Zulassung einer Abweichung von einem Ziel des einheitlichen Regionalplans

  • OVG Sachsen, 09.02.2023 - 1 C 27/22

    Zielabweichungsentscheidung; Drittanfechtungsklage; Klagebefugnis;

  • VG Hannover, 02.03.2022 - 4 A 2385/21

    Baugenehmigung; Bebauungsplan; Bestandsaufnahme; Bestandsbewertung;

  • VG Arnsberg, 19.09.2023 - 4 K 135/21
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